Stromversorgung: Kein Zwang zur Zahlung per Lastschrift

BGH gibt vzbv-Klage gegen Dortmunder Energie- und Wasserversorgung statt

(31.05.2019) Energieversorger müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern vor der Online-Bestellung eines Stromtarifs verschiedene Bezahlmöglichkeiten anbieten – darunter auch eine Zahlungsweise, die Kunden ohne Girokonto nutzen können. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH entschieden.

Quelle: IBR News
Link: Stromversorgung: Kein Zwang zur Zahlung per Lastschrift

Stromversorgung: Kein Zwang zur Zahlung per Lastschrift

Ähnliche Beiträge

Eigenbedarfskündigung bei sog. "Mischnutzung"?

(08.05.2024) Beabsichtigt der Vermieter, die Mietwohnung nicht nur zu Wohnzwecken zu beziehen, sondern dort zugleich überwiegend einer (frei-)beruflichen Tätigkeit nachzugehen (hier: Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei), wird es für das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Beendigung des Mietverhältnisses i.S.v. § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB regelmäßig ausreichen, dass ihm bei verwehrtem Bezug ein beachtenswerter beziehungsweise

Schlüsselfertigbau: Verbraucherschutz auch für individuelle Wünsche

(08.05.2024) Wer sich für den Bau eines eigenen Hauses entscheidet, trifft in den meisten Fällen eine Lebensentscheidung und erwartet zu Recht, dass die Planung den individuellen Wünschen und Vorstellungen gerecht wird – auch im Schlüsselfertigbau. Die Branchenunternehmen kommen den Erwartungen der Bauherren natürlich gern entgegen: Das ohne Keller angebotene Fertighaus soll unter-kellert werden? Kein Problem!

Deutsche Bahn muss Milliarden-Mehrkosten von Stuttgart 21 alleine zahlen

(08.05.2024) Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Urteil vom 07.05.2024 (13 K 9542/16) vier Klagen der Deutschen Bahn AG und zwei bahneigener Gesellschaften (im Folgenden: Eisenbahninfrastrukturunternehmen) gegen das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH abgewiesen. Quelle: IBR News Link: Deutsche Bahn muss Milliarden-Mehrkosten von Stuttgart