(04.06.2018) Die Sanierungssatzungen der Stadt Bad Fallingbostel “Stadtumbau Weinberg” und “Stadtumbau Wiethop” sind unwirksam. Dies geht aus mehreren Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 29.05.2018 hervor. Nach Auffassung des Gerichts ist das Interessen der Wohnungseigentümer im Sanierungsgebiet am Erhalt der Wohnungen nicht ausreichend berücksichtigt worden …
Quelle: IBR News
Link: Sanierungssatzungen für ehemalige Wohnsiedlungen britischer Streitkräfte unwirksam