(05.08.20222) Mit Urteil vom 22.10.2021 wies das Amtsgericht München die Klage eines Münchners gegen den Hersteller eines Düngers auf Schadenersatz in Höhe von 1244Euro ab. Im Juli 2020 verlegte der Kläger auf seinem Grundstück auf einer Fläche von 28 qm Rollrasen. Anfang August 2020 erwarb er eine 8 kg Packung des von der Beklagten hergestellten und vertriebenen Langzeitrasendüngers, um den verlegten Rasen zu düngen. Die Beklagte bewirbt ihren Dünger mit der Aussage es bestehe keine Verbrennungsgefahr. Um den erworbenen Dünger auszubringen, erwarb der Kläger auch einen Streuwagen.
Quelle: IBR News
Link: Rollrasen: Produkthaftung bei braunen Flecken nach dem Düngen des Rasens?