Kein Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung bei unzumutbarer Selbstnutzung des Familienheims

(04.08.2022) Zieht der überlebende Ehepartner aus dem geerbten Familienheim aus, weil ihm dessen weitere Nutzung aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist, entfällt die ihm beim Erwerb des Hauses gewährte Erbschaftsteuerbefreiung nicht rückwirkend. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 01.12.2021 – II R 1/21 zu § 13 Abs. 1 Nr. 4b des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) entschieden. Gleiches gilt für die Steuerbefreiung gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG, die erbende Kinder begünstigt (BFH, Urteil vom 01.12.2021 – II R 18/20).

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Kein Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung bei unzumutbarer Selbstnutzung des Familienheims

Kein Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung bei unzumutbarer Selbstnutzung des Familienheims

Ähnliche Beiträge

Wohnungsbau: Auftragslage erreicht vorläufigen Tiefpunkt

(25.04.2024) Die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zu den Auftragseingängen im Wohnungsbau kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: Quelle: IMR News Mietrecht Link: Wohnungsbau: Auftragslage erreicht vorläufigen Tiefpunkt

Ausschuss fordert Stärkung der Städtebauförderung

(25.04.2024) Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat sich für eine Stärkung und Erhöhung der Städtebauförderung in den kommenden Jahren ausgesprochen. Der Ausschuss stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP-Fraktion) einem entsprechenden Antrag (20/6711) der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu. Für den Antrag votierten

Plus beim Auftragseingang im Wohnungsbau

Doch kein Grund zur Entwarnung: Statistischer Basiseffekt sorgt für leichten Auftrieb, Umsatz weiter rückläufig. (25.04.2024) Das Statistische Bundesamt meldete für das deutsche Bauhauptgewerbe für den Monat Februar 2024 im Vergleich zum Vormonat1,3 einen Anstieg des Auftragseingangs um 1,8 Prozent. Auch im Vergleich zum Vorjahresmonat hat der Auftragseingang1,2 leicht zugelegt, und zwar um 0,9 Prozent. Für