Kein Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung bei unzumutbarer Selbstnutzung des Familienheims

(04.08.2022) Zieht der überlebende Ehepartner aus dem geerbten Familienheim aus, weil ihm dessen weitere Nutzung aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist, entfällt die ihm beim Erwerb des Hauses gewährte Erbschaftsteuerbefreiung nicht rückwirkend. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 01.12.2021 – II R 1/21 zu § 13 Abs. 1 Nr. 4b des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) entschieden. Gleiches gilt für die Steuerbefreiung gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG, die erbende Kinder begünstigt (BFH, Urteil vom 01.12.2021 – II R 18/20).

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Kein Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung bei unzumutbarer Selbstnutzung des Familienheims

Kein Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung bei unzumutbarer Selbstnutzung des Familienheims

Ähnliche Beiträge

Kein Anspruch des Grundeigentümers auf Umschreibung des Grundbuchs nach Löschung einer rechtmäßigen Zwangseintragung

(07.12.2023) Der unter anderem für Rechtsbeschwerden in Grundbuchsachen zuständige V. Zivilsenat hat entschieden, dass der von einer rechtmäßig zustande gekommenen Zwangseintragung im Grundbuch betroffene Eigentümer nach deren Löschung keinen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchs hat. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Kein Anspruch des Grundeigentümers auf Umschreibung des Grundbuchs nach Löschung einer rechtmäßigen Zwangseintragung

Mecklenburg-Vorpommern: Änderungen im Vergaberecht

(29.11.2023) Die rot-rote Landesregierung möchte das Einkommensniveau in Mecklenburg-Vorpommern erhöhen. Helfen soll dabei ein Mindestlohn bei der öffentlichen Auftragsvergabe von 13,50 Euro ab 2024 und das Einfordern von einer Bezahlung nach Tarif. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts“ (Drucksachen 8/2084 und 8/2747) wurde jetzt im Landtag beschlossen. So gehen ab dem 1. Januar

Länder gehen gegen angespannte Wohnungsmärkte vor

(29.11.2023) Die Länder Berlin, Hamburg, Bayern, Hessen und Niedersachsen haben nach dem Beschluss des Baulandmobilisierungsgesetzes im Jahr 2021 durch Rechtsverordnungen Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9441) auf eine Kleine Anfrage (20/9076) der Fraktion Die Linke. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Länder