Rechtsanwaltsgebühren sollen an wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden

(17.09.2020) Die Bun­des­re­gie­rung hat am 16.09.2020 mit dem Kos­ten­rechts­än­de­rungs­ge­setz 2021 eine Er­hö­hung der Rechts­an­walts­ge­büh­ren be­schlos­sen. Diese sol­len an die wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung an­ge­passt wer­den. Zu­letzt waren die Ge­büh­ren im Jahr 2013 an­ge­passt wor­den. Laut Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Chris­ti­ne Lam­brecht (SPD) sind die Kos­ten für den Kanz­lei­be­trieb seit­her er­heb­lich ge­stie­gen.

Quelle: IBR News
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Rechtsanwaltsgebühren sollen an wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden

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