(17.09.2020) Die Bundesregierung hat am 16.09.2020 mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 eine Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren beschlossen. Diese sollen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Zuletzt waren die Gebühren im Jahr 2013 angepasst worden. Laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sind die Kosten für den Kanzleibetrieb seither erheblich gestiegen.
Quelle: IBR News
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