(17.03.2017) Das Landgericht wies die Klage eines Verpächters auf Kautionszahlung ab, weil der vereinbarte Pachtzins mehr als das Doppelte des objektiven Marktwertes betrug und der Vertrag damit als wucherähnliches Geschäft nichtig war.
Quelle: IBR News
Link: Pachtzins mehr als das Doppelte des objektiven Marktwerts: Sittenwidrig!