Das Amtsgericht hatte einem Vater angeordnet, dass der Umgang mit seinen Kindern nur unter Aufsicht des Jugendamts wahrgenommen werden darf. Der Vater manipuliere seine Kinder und habe eine abwertenden Haltung gegenüber der Mutter. Darüber hinaus wiederholte er betont, dass er die deutsche Rechtsordnung nicht anerkenne.
Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
Link: Vater manipuliert die Kinder – Umgang mit den Kindern nur unter Aufsicht des Jugendamts