(13.11.2017) Ein nationales Gericht kann im Betrugsfall die Sozialversicherungsbescheinigung von in der Europäischen Union entsandten Arbeitnehmern außer Acht lassen. Dies ist zumindest die Auffassung, die der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Henrik Saugmandsgaard Øe in seinen Schlussanträgen vom 09.11.2017 äußert. Betrug im Zusammenhang mit der Ausstellung der E-101-Bescheinigungen für entsandte Arbeitnehmer bedrohe die Kohärenz der Sozialversicherungssysteme der Mitgliedstaaten, stelle eine Art unlauteren Wettbewerbs dar und hinterfrage die Gleichheit der Arbeitsbedingungen auf den nationalen Arbeitsmärkten, heißt es in der Begründung (Az.: C-359/16).
Quelle: IBR News
Link: Nationale Gerichte nicht an betrügerische Sozialversicherungsbescheinigungen entsandter Arbeitnehmer gebunden