(13.11.2017) Anlässlich des “9. Vergaberechtstages Schleswig-Holstein” am 09.11.2017 hat der Referent York Burow vom Wirtschaftsministerium des Landes bekannt gegeben, dass die derzeitig gültigen Wertgrenzenregelungen des Landes aus § 9 der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung (SHVgVO) unverändert verlängert werden. Die Verlängerung gilt allerdings nur bis zum 01.10. 2018, da dann die SHVgVO außer Kraft tritt. Die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt ist vorgesehen.
(Quelle: Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein)
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Wertgrenzen in Schleswig-Holstein werden verlängert!