(03.04.2018) Die Betreibergesellschaft der Eissporthalle in Osnabrück kann von der Stadt Entschädigung für eine Bombenräumung verlangen, wenn sich nachträglich herausgestellt hat, dass von der beseitigten Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg gar keine Gefahr ausging. Dies hat das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 29.03.2018 entschieden (Az.: 5 O 2410/17).
Quelle: IBR News
Link: LG Osnabrück: Stadt muss für Bombenräumung auf Verdacht zahlen