Kölner Archiv-Einsturz: Prozess muss nicht neu starten

(03.04.2018) Der Prozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs muss nicht von Neuem beginnen. Die Anklage gegen einen weiteren Beschuldigten werde nicht mit dem laufenden Verfahren verbunden, sondern von einer anderen Kammer des Kölner Landgerichts verhandelt, teilte ein Sprecher am 28.03.2018 mit.

Quelle: IBR News
Link: Kölner Archiv-Einsturz: Prozess muss nicht neu starten

Kölner Archiv-Einsturz: Prozess muss nicht neu starten

Ähnliche Beiträge

Objektbezogene Kostentrennung: Nur Sondereigentümer der Tiefgarage tragen deren Unterhalt

(19.02.2025) Sieht die Gemeinschaftsordnung eine objektbezogene Kostentrennung vor, so dass nur diejenigen Wohnungseigentümer, deren Sondereigentum (bzw. Sondernutzungsrecht) sich in dem jeweiligen Gebäudeteil (bzw. in dem jeweiligen separaten Gebäude) befindet, die darauf entfallenden Kosten zu tragen haben (hier: Kosten der Tiefgarage), widerspricht es in der Regel ordnungsmäßiger Verwaltung, durch Beschluss auch die übrigen Wohnungseigentümer an den

Rechtsmittel gegen Grundsteuerbescheid? Besser spät als nie

(19.02.2025) Viele Grundstückseigentümer erhalten derzeit Grundsteuerbescheide. Die Reform soll insgesamt aufkommensneutral ausfallen, doch einzelne Grundstückseigentümer stehen vor drastischen Erhöhungen. Warum Rechtsmittel selbst spät noch sinnvoll sein können, erklären Andreas Klaus und Jonathan Storz. Quelle: IBR News Link: Rechtsmittel gegen Grundsteuerbescheid? Besser spät als nie

Grunderwerbsteueraufkommen leicht gestiegen

(18.02.2025) Das seit seinem Höchststand im Jahr 2021 rückläufige Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer ist wieder leicht angestiegen. Nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14904) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/14645) betrug das Aufkommen 2024 12,749 Milliarden Euro. Quelle: IBR News Link: Grunderwerbsteueraufkommen leicht gestiegen