Landwirtschaftliches Gebäude im Außenbereich beeinträchtigt Wohnen am Ortsrand nicht

(23.07.2018) Von einer im Außenbereich geplanten und genehmigten landwirtschaftlichen Geräte- und Lagerhalle gehen keine unzumutbaren Störungen für ein am Ortsrand gelegenes Wohngrundstück aus. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz mit Urteil vom 11.07.2018 entschieden.

Quelle: IBR News
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