(06.11.2017) Um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu sichern, hat der Bundesrat am 03.11.2017 einen Gesetzentwurf zur Liegenschaftspolitik des Bundes beschlossen (BR-Drs. 557/17 (B)). Mit der vorgeschlagenen Neuregelung solle den Wettbewerbsverzerrungen auf dem Immobilienmarkt entgegengewirkt und erreicht werden, dass Länder und Kommunen weiterhin Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau erwerben können, teilte die Länderkammer mit.
Quelle: IBR News
Link: Länder beschließen Gesetzentwurf für sozialen Wohnungsbau