Im vorliegenden Fall trug der 61-jährige Betroffene vor, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung nur deshalb zustande kam, weil er aufgrund einer Prostataoperation nur eingeschränkt seinen Harn zurückhalten könne. Das Fahrverbot sei nicht gerechtfertigt. Kann diese Konstellation einen Grund darstellen, vom Regelfahrverbot abzusehen?
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Fahrverbot – Plötzlicher Harndrang und Geschwindigkeitsüberschreitung