Kleiner Kfz-Betrieb in allgemeinem Wohngebiet unzulässig

(03.02.2023) Auch eine im Ne­ben­er­werb in­ha­ber­ge­führ­te Kfz-Werk­statt mit Be­trieb an nur einem Tag in der Woche ist bau­pla­nungs­recht­lich in einem all­ge­mei­nen Wohn­ge­biet un­zu­läs­sig. Dies hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Mainz ent­schie­den. Bei der Prü­fung der Zu­läs­sig­keit des Vor­ha­bens komme es wegen des ge­setz­lich vor­ge­ge­be­nen Schut­zes des Ge­bietscha­rak­ters grund­sätz­lich nicht dar­auf an, ob der kon­kre­te Be­trieb stö­rend wirke.

Quelle: IBR News
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Kleiner Kfz-Betrieb in allgemeinem Wohngebiet unzulässig

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