Verband befürchtet Wettbewerbsverzerrungen durch falsche Anwendung der CO2-Schattenbepreisung
(03.02.2023) Die Bauwirtschaft Baden-Württemberg akzeptiert die Einführung eines so genannten CO2-Schattenpreises im neuen Klimaschutzgesetz, da dieser eine gewisse Technologieoffenheit bei der Vergabe für die beste und wirtschaftlichste Lösung verspricht. Leider wurde der Änderungsvorschlag des Verbandes – nämlich bereits in der Planung dafür zwingend auch technische Varianten zu untersuchen – nicht verpflichtend im Gesetzestext mit aufgenommen.
Quelle: IBR News
Link: Nachbesserung am novellierten Klimaschutzgesetz gefordert