KG: Vertragsanpassung bei corona-bedingter Schließung

(16.04.2021) Der 8. Zivilsenat des Kammergerichts hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11.03.2021 mit Urteil vom 01.04.2021 als Berufungsinstanz entschieden, dass bei einer staatlich angeordneten Geschäftsschließung wegen der Corona-Pandemie die Gewerbemiete wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage auf die Hälfte herabzusetzen sein könne, ohne dass eine Existenzbedrohung des Mieters im Einzelfall festgestellt werden müsse.

Quelle: IBR News
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