Die griechische Regelung, die Arbeitnehmer des öffentlichen Sektors unter bestimmten Voraussetzungen dem System der Arbeitskräftereserve unterstellt, verstößt nicht gegen das Unionsrecht. Mit der durch dieses System geschaffenen Ungleichbehandlung wegen des Alters wird ein rechtmäßiges beschäftigungspolitisches Ziel verfolgt, und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels sind angemessen und geeignet.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: System der Arbeitskräftereserve für Arbeitnehmer des öffentlichen Sektors in Griechenland