Keine Auskunftspflicht des Notars bei Anfragen "ins Blaue hinein"

(06.09.2021) Ein Notar muss nur Aus­fer­ti­gun­gen kon­kret be­nann­ter Ur­kun­den über­ge­ben. Laut Bun­des­ge­richts­hof ist er nicht ver­pflich­tet, Aus­kunft über alle Ver­fah­ren zu er­tei­len, an denen eine be­stimm­te Per­son be­tei­ligt war oder Ab­schrif­ten all die­ser Ge­schäf­te zu fer­ti­gen. Dies gelte auch ge­gen­über einem Nach­las­sin­sol­venz­ver­wal­ter – der Ge­setz­ge­ber habe keine be­son­de­re Mit­wir­kungs­pflicht des No­tars im In­sol­venz­ver­fah­ren vor­ge­se­hen.

Quelle: IBR News
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