(25.03.2019) Das Landgericht Frankfurt a. M. hat heute entschieden, dass Mieterinnen und Mietern kein Schadensersatz gegen das Land Hessen zusteht, weil die sog. „Mietpreisbremse“ unwirksam ist (Aktenzeichen 2-04 O 307/18).
Quelle: IBR News
Link: Kein Schadensersatz gegen das Land Hessen wegen unwirksamer Mietpreisbremse