Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während eines bestehenden Mietvertrags

(25.03.2019) Mietet eine Rechtsanwaltskanzlei Räumlichkeiten an, kann sie verlangen, dass der Vermieter keine lärm-, erschütterungs- und staubintensiven Umbau- und Modernisierungsarbeiten im gesamten Haus zur Ermöglichung einer anderen Nutzung durchführt.

Quelle: IMR News Mietrecht
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Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während eines bestehenden Mietvertrags

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