(25.03.2019) Mietet eine Rechtsanwaltskanzlei Räumlichkeiten an, kann sie verlangen, dass der Vermieter keine lärm-, erschütterungs- und staubintensiven Umbau- und Modernisierungsarbeiten im gesamten Haus zur Ermöglichung einer anderen Nutzung durchführt.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während eines bestehenden Mietvertrags