(08.10.2018) Ein Nachbar kann sich auch dann mit Erfolg gegen eine Baugenehmigung für die Umnutzung eines Wohngebäudes in ein Bordell zur Wehr setzen, wenn das Gebäude seit Jahrzehnten auf der Grenze zu seinem Grundstück steht. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 24.09.2018 hervor.
Quelle: IBR News
Link: Kein Bordell an der Grundstücksgrenze