In einer Autowerkstatt wurden starke Bissschäden an Dämmung, Kabel und Kopfairbag festgestellt, die vermutlich durch Mäuse verursacht wurden. Die Teilkaskoversicherung lehnte eine Leistungspflicht ab. Schäden im Fahrzeuginnenraum seien nicht versichert. Mit dem Begriff “Fahrzeuginnenraum” hat sich das OLG Frankfurt beschäftigt.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Teilkaskoversicherung: Der Begriff des Fahrzeuginnenraums