Jobcenter muss keine Mietkosten aus Scheinvertrag zwischen Verwandten übernehmen

(03.06.2020) Hartz-IV-An­trag­stel­ler haben kei­nen An­spruch auf Über­nah­me der Miet­kos­ten durch das Job­cen­ter, wenn es sich bei dem Miet­ver­hält­nis den Um­stän­den nach um einen Schein­ver­trag unter Ver­wand­ten han­delt. Dies gelte ins­be­son­de­re, wenn die tat­säch­li­chen Kos­ten nicht of­fen­ge­legt wer­den, son­dern le­dig­lich auf die Miete im Miet­ver­trag ver­wie­sen werde, ent­schied das Lan­des­so­zi­al­ge­richt Nie­der­sach­sen-Bre­men mit Be­schluss vom 25.05.2020 in einem Eil­ver­fah­ren.

Quelle: IBR News
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