Verursacht der Arbeitgeber durch verspätete Lohnzahlung schuldhaft eine geringere Elterngeldauszahlung an den Arbeitnehmer, ist er dem Arbeitnehmer ggü. zur Erstattung des Differenzbetrags verpflichtet.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Verspätete Lohnzahlung: Arbeitgeber haftet für geringeres Elterngeld