(18.11.2016) Die Europäische Kommission hat Deutschland am 17.11.2016 vor dem Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender Einhaltung der Bestimmungen der Dienstleistungsrichtlinie zu reglementierten Berufen verklagt. Die Kommission sieht die in der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen (HOAI) geregelte Vereinbarung von Mindest- und Höchsthonoraren als unverhältnismäßiges und nicht gerechtfertigtes Hindernis im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen.
Quelle: IBR News
Link: HOAI: Kommission verklagt Deutschland vor EuGH