(17.08.2018) Die in der Nähe des UNESCO-Welterbes „Oberes Mittelrheintal“ geplanten Windenergieanlagen dürfen nicht gebaut werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 24.07.2018 entschieden. Die Anlagen seien zwar weder in der Kernzone noch im Rahmenbereich des Welterbegebietes geplant, sie würden aber das Landschaftsbild verunstalten (Az.: 4 K 748/17).
Quelle: IBR News
Link: Geplante Windenergieanlagen nahe UNESCO-Welterbe "Oberes Mittelrheintal" unzulässig