Fledermausköttel kein Grund für Mietminderung

(22.0.2023) Fle­der­mäu­se ste­hen zwar unter Schutz, kön­nen aber als Mit­be­woh­ner läs­tig sein. Bis zu 50 Fle­der­maus­köt­tel täg­lich will eine Fa­mi­lie im baye­ri­schen An­dechs auf der Ter­ras­se ihrer Miet­woh­nung ge­zählt haben. Per Zi­vil­kla­ge vor dem Amts­ge­richt Starn­berg ver­lang­te sie bau­li­che Maß­nah­men zur Ver­schlie­ßung des Fle­der­maus­quar­tiers und zudem Miet­min­de­rung. Die Rich­ter wie­sen die Klage ab, wie das Ge­richt heute mit­teil­te.

Quelle: IBR News
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Fledermausköttel kein Grund für Mietminderung

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