Eintrittsrecht bei Tod des Mieters – außerordentliche Kündigung durch den Vermieter

(25.05.2023) Das Amtsgericht München erachtete in einem Streit um den Eintritt in das Mietrechtsverhältnis nach Tod der ursprünglichen Mieterin die außerordentliche Kündigung des Vermieters für wirksam und verurteilte den Beklagten am 12.10.2022 dazu, die Wohnung innerhalb einer mehrmonatigen Räumungsfrist zu räumen und an die Kläger herauszugeben.

Quelle: IBR News
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