(26.05.2023) Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung darf bei einem Städtebauprojekt (hier: “Heumarkt Neu” in Wien) nicht ausschließlich von dessen Größe abhängen, zu berücksichtigen sind auch Gesichtspunkte wie der Standort. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Außerdem seien zu hohe Schwellenwerte, die alle oder nahezu alle Projekte einer bestimmten Art von vornherein der UVP-Pflicht entziehen, unionsrechtswidrig.
Quelle: IBR News
Link: UVP-Pflicht darf bei Städtebauprojekt nicht allein von dessen Größe abhängen