Einsatz von Funkwasserzählern mit Bayerischer Verfassung vereinbar

/04.05.2022) Ein Ver­ein ist mit sei­ner Po­pu­lar­k­la­ge gegen die Re­ge­lun­gen in der Baye­ri­schen Ge­mein­de­ord­nung zum Ein­satz von elek­tro­ni­schen (Funk-)Was­ser­zäh­lern ge­schei­tert. Laut Ent­schei­dung des Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs Bay­ern vom 26.04.2022 sind die Re­ge­lun­gen mit der Baye­ri­schen Ver­fas­sung ver­ein­bar. Der Ver­ein hatte ins­be­son­de­re mög­li­che Ge­sund­heits­ge­fah­ren und einen „funk­tech­ni­schen Lausch­an­griff“ ge­rügt.

Quelle: IBR News
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Einsatz von Funkwasserzählern mit Bayerischer Verfassung vereinbar

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