/04.05.2022) Ein Verein ist mit seiner Popularklage gegen die Regelungen in der Bayerischen Gemeindeordnung zum Einsatz von elektronischen (Funk-)Wasserzählern gescheitert. Laut Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Bayern vom 26.04.2022 sind die Regelungen mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Der Verein hatte insbesondere mögliche Gesundheitsgefahren und einen „funktechnischen Lauschangriff“ gerügt.
Quelle: IBR News
Link: Einsatz von Funkwasserzählern mit Bayerischer Verfassung vereinbar