Eigenbedarf: Auch getrennt lebende Ehegatten privilegiert

(25.09.2020) Ehegatten gehören auch dann derselben Familie im Sinne des § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB an, wenn sie getrennt leben oder geschieden sind. So der BGH in seinem gestern veröffentlichten Urteil vom 02.09.2020.

Quelle: IBR News
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