Berlin und Brandenburg: Zum Jahreswechsel sind Rauchwarnmelder in allen Wohnungen vorgeschrieben

(25.09.2020) Spätestens bis Silvester müssen in allen Häusern und Wohnungen in Berlin und Brandenburg Rauchwarnmelder installiert sein. Hierfür verantwortlich sind die Eigentümer. Darauf macht der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. aufmerksam. Ist eine Mietwohnung noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet, sollte sich der Mieter jetzt an seinen Vermieter wenden. Bewohnt ein Eigentümer seine Immobilie, muss er ebenfalls Raumwarnmelder anbringen.

Quelle: IMR News Mietrecht
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Berlin und Brandenburg: Zum Jahreswechsel sind Rauchwarnmelder in allen Wohnungen vorgeschrieben

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