Dauerwohnen auf dem Campingplatz ist unzulässig

(26.01.2017) Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 25. Januar 2017 (Az. 1 KN 151/15) die 3. Änderung des Bebauungsplans „Campingplatz Drage/ Stove“ für unwirksam erklärt. Diese erfasst einen Teil eines großen Campingplatzgeländes an der Elbe. Bereits bisher waren dort Wochenendhäuser zulässig; in der Vergangenheit wurde das Gebiet aber zunehmend auch zum dauerhaften Wohnen genutzt. Der Bebauungsplan sollte diese Nutzung legalisieren und ein Nebeneinander von vorübergehendem und dauerhaftem „Wohnen in der touristischen Gemeinschaft“ ermöglichen.

Quelle: IBR News
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Dauerwohnen auf dem Campingplatz ist unzulässig

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