BGH stärkt Mieterrechte gegen Modernisierungskosten

(12.08.2020) Er­neu­ern Ver­mie­ter noch funk­ti­ons­tüch­ti­ge, aber schon in die Jahre ge­kom­me­ne Bau­tei­le und Ein­rich­tun­gen, dür­fen sie dem Mie­ter nicht die vol­len Kos­ten auf­er­le­gen. Vor einer Miet­erhö­hung müsse der An­teil her­aus­ge­rech­net wer­den, der der In­stand­hal­tung dient, ent­schied der Bun­des­ge­richts­hof. Sonst würde Ver­mie­tern er­mög­licht, oh­ne­hin bald an­fal­len­de Kos­ten „durch ge­schick­tes Vor­ge­hen“ als Mo­der­ni­sie­rung aus­zu­ge­ben und auf den Mie­ter ab­zu­wäl­zen.

Quelle: IBR News
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