(25.10.2018) Die Zugangsvermutung für die Bekanntgabe schriftlicher Verwaltungsakte gilt auch bei der Übermittlung durch private Postdienstleister, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 14.06.2018- III R 27/17 zu § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) entschieden hat.
Quelle: IBR News
Link: BFH: Eingeschränkte Zugangsvermutung bei Beauftragung privaten Postdienstleisters