Beschäftigungsstärkstes deutsches Handwerk: Branchenmindestlöhne in der Gebäudereinigung allgemeinverbindlich

(06.04.2021) Im November 2020 haben sich Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und Gewerkschaft IG BAU auf einen dreijährigen Lohntarifvertrag für die Jahre 2021-2023 geeinigt. Vom 01.04.2021 an sind die beiden relevantesten Lohngruppe (Lohngruppe 1 und 6) in Deutschlands beschäftigungsstärkstem Handwerk allgemeinverbindlich.

Quelle: IBR News
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