Der geldwerte Vorteil für eine Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber muss vom Arbeitnehmer in Zukunft nicht mehr versteuert werden. Auch Jobtickets sollen wieder steuerfrei werden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Zukünftig keine Versteuerung des geldwerten Vorteils für Überlassung eines betrieblichen Fahrrads – Jobtickets auch steuerfrei