Bei einer angeordneten Quarantäne werden die Quarantänetage auf den Urlaub angerechnet und somit nicht wie Krankheitstage behandelt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Urlaub kann auch bei angeordneter Quarantäne gewährt werden
Bei einer angeordneten Quarantäne werden die Quarantänetage auf den Urlaub angerechnet und somit nicht wie Krankheitstage behandelt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Urlaub kann auch bei angeordneter Quarantäne gewährt werden