Insbesondere in Zeiten wie der gegenwärtigen Covid-19-Pandemie stellt sich die Frage, wie Betriebsräte ordnungsgemäß agieren und Arbeitgeber Beteiligungsprozesse ordnungsgemäß in Gang setzen können, wenn sowohl der Betriebsratsvorsitzender als auch sein Stellvertreter in (häuslicher) Quarantäne, erkrankt, in Kurzarbeit „null“ oder sonst abwesend sind. Unser Autor Prof. Dr. Stefan Lunk gibt im aktuellen ArbRB 2020, 210 die passenden Antworten darauf.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Update Coronakrise: Wie stellt man gerade in Pandemiezeiten handlungsfähige Betriebsratsgremien sicher?