(29.07.2020) In seinem heute veröffentlichten Urteil vom 03.07.2020 beschäftigt sich der BGH mit dem Problem eines Vertragsschlusses bei verzögerter Vergabe in einem öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen.
Quelle: IBR News
Link: Neue Bauzeit nicht akzeptiert: Kein Vertrag zu Stande gekommen!