Bei vielen Einzel-Pflichtverstößen, die jeweils alleine eine Kündigung nicht rechtfertigen können, summiert sich ohne Abmahnung kein Gesamtverstoß von so erheblichem Ausmaß, dass eine Abmahnung entbehrlich werden könnte.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Unwirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen vieler Einzelverstöße