In einem Beschluss hat der BGH auf seine vorläufige Rechtsauffassung hinwiesen, dass bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein dürfte (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB).
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: BGH zur Abschaltautomatik – "Es ist vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen"