Arbeitgeber haben zwar keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen der Arbeitnehmer wahrzunehmen. Erteilen sie jedoch Auskünfte, ohne hierzu verpflichtet zu sein, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein. Andernfalls haftet der jeweilige Arbeitgeber für Schäden, die Arbeitnehmer aufgrund der fehlerhaften Auskunft erleiden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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