Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung der DSGVO haben, wenn der Arbeitgeber personenbezogene Echtdaten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft überträgt, um die cloudbasierte Software für Personalverwaltung “Workday” zu testen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Schadenersatz nach DSGVO-Verstoß wegen Test einer cloudbasierten Software für Personalverwaltung