(15.05.2025) Das VG Schleswig hatte über den Abriss einer Hütte zu entscheiden, die stets näher an die Abbruchkante eines Steilhangs rückte. Ob die Hütte baurechtlich zulässig sei, spiele keine Rolle – das Grundstück sei schlicht nicht mehr für ein Bauwerk geeignet, meint das Gericht.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Die Kante rückt näher: Absturzgefährdete Hütte muss abgerissen werden