Aus rechtsgerichteten und fremdenfeindlichen Aktivitäten bei Facebook kann auf eine luftverkehrsrechtliche Unzuverlässigkeit geschlossen werden. Mit dieser Begründung hat das VG Köln den Eilantrag eines Luftsicherheitsassistenten abgelehnt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Rechtsgerichtete Aktivitäten bei Facebook lassen an luftverkehrsrechtlicher Zuverlässigkeit zweifeln