Eine Beamtin hat keinen Anspruch auf Gutschrift ihrer Mehrstunden, die der Dienstherr mit den infolge des pandemiebedingten Wegfalls ihres Tagdienstes entstandenen Minderstunden verrechnet hat.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Rechtmäßigkeit der Verrechnung von Mehrstunden mit dienstfreien Zeiten während pandemiebedingter Teilbetriebsschließung einer JVA