Fehler einer Personalratswahl können nur innerhalb der Frist eines Wahlanfechtungsverfahrens (gerichtlich) geltend gemacht werden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Personalrat nach Ablauf der Wahlanfechtungsfrist rechtmäßig im Amt
Fehler einer Personalratswahl können nur innerhalb der Frist eines Wahlanfechtungsverfahrens (gerichtlich) geltend gemacht werden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Personalrat nach Ablauf der Wahlanfechtungsfrist rechtmäßig im Amt