Das ArbG Köln hat über die Klage der Justitiarin und Leiterin der Stabsabteilung Recht entschieden. Es hat u.a. die ggü. der Klägerin ausgesprochene außerordentliche Kündigung für unwirksam befunden. Hinsichtlich des von der Klägerin geforderten Schmerzensgeldes hat das Gericht die Klage abgewiesen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Klage gegen das Erzbistum Köln: Kündigung der Justitiarin und Leiterin der Stabsabteilung Recht unwirksam